Forum: TÜV, Recht und Versicherungen
Thema: Bodenfreiheit???Hi,
also ich hab auf FSW-Tuning gelesen, dass z. B. in Österreich eine Bodenfreiheit von mindestens 11 cm gewährleistet sein muss. Aber die österreiche Regierung hat sogar vor eine 8 cm Bodenfreiheit einzuführen. Es ist schwer zu sagen, wie man es zurzeit machen soll. Also ich habe jetzt eine Bodenfreiheit von 11 cm, denn da bin ich auf der sicheren Seite. Ich verstehe es nur nicht warum es so hoch ist, weil man kann ja z. B. den Porsche schon ab Werk unter 11 cm Bodenfreiheit kaufen...
ganz einfach, schau in das gutachten von deinem gewindefahrwerk, da findest du ne angabe wieviel mm das maas zwischen deiner felgenmitte und der mitte deines radlaufs höchstens sein darf. also bei mir sinds vorne 320 und hinten 330 mm. ich hoffe du weisst was ich mein, ist n bissel blöd zu erklären. einfach von oben vom kotflügel an der höchsten stelle vom radlauf nach unten zur felgen mitte messen und im gutachten schaun was der hersteller vorgibt
02.07.2013 00:39 von 0dinslaw (32)
ganz einfach, schau in das gutachten von deinem gewindefahrwerk, da findest du ne angabe wieviel mm das maas zwischen deiner felgenmitte und der mitte deines radlaufs höchstens sein darf. also bei mir sinds vorne 320 und hinten 330 mm. ich hoffe du weisst was ich mein, ist n bissel blöd zu erklären. einfach von oben vom kotflügel an der höchsten stelle vom radlauf nach unten zur felgen mitte messen und im gutachten schaun was der hersteller vorgibt
Leider ist das ja nicht immer so angegeben, bei meinem Gewinde wird der Verstellbereich zw. Unterkante Federbein und Auflage Feder gemessen.
So ist es im Gutachten angegeben.
02.07.2013 00:39 von 0dinslaw (32)
ganz einfach, schau in das gutachten von deinem gewindefahrwerk, da findest du ne angabe wieviel mm das maas zwischen deiner felgenmitte und der mitte deines radlaufs höchstens sein darf. also bei mir sinds vorne 320 und hinten 330 mm. ich hoffe du weisst was ich mein, ist n bissel blöd zu erklären. einfach von oben vom kotflügel an der höchsten stelle vom radlauf nach unten zur felgen mitte messen und im gutachten schaun was der hersteller vorgibt
Leider ist das ja nicht immer so angegeben, bei meinem Gewinde wird der Verstellbereich zw. Unterkante Federbein und Auflage Feder gemessen.
So ist es im Gutachten angegeben.
Mag zwar wenig zu dem Thema beitragen , aber jetzt ist in jedem Thread wieder ein Bild von mir .
Servus
RUN YOUR CAR , NOT YOUR MOUTH
Hi,
also mein Freund (ich stand daneben) bei der Frage nach der Bodenfreiheit auch die Antwort 8 / 11 cm bekommen, das war einer der Prüfer, wie ein anderer sieht keine Ahnung.
Gruß
Susanne
Du brauch min. 8 cm bis zum Boden dann bekommst du auch Problemlos von Tüv abgenommen.
Dieses Thema wurde 19308 mal gelesen